Unterricht
Zeugnisse
Die Beobachtungen über Ihr Kind zum Arbeits- und Sozialverhalten werden von den Lehrkräften in Schülerbegleitheften eingetragen. Die Klassenkonferenz fasst die Ergebnisse in einer der folgenden Bewertungskategorien zusammen:
- Das Arbeits-/Sozialverhalten verdient besondere Anerkennung
- Das Arbeits-/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen in vollem Umfang
- Das Arbeits-/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen
- Das Arbeits-/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen
- Das Arbeits-/Sozialverhalten entspricht nicht den Erwartungen
Im ersten und zweiten Schuljahrgang werden keine Zensuren erteilt. Stattdessen wird der Leistungsstand Ihres Kindes in den Bereichen Deutsch und Mathematik durch eine textliche Aussage beschrieben. In den Schülerbegleitheften finden Sie mögliche Aussagen hierzu.
Das Schülerbegleitheft Ihres Kindes können Sie auf Elternabenden (nach vorheriger Absprache), Elternsprechtagen oder bei einem Besuch in der Schule einsehen. Sie können Muster dieser Hefte demnächst hier einsehen oder herunterladen.
Lernentwicklung
Im Schuljahr 2006/2007 wurde die verbindliche Dokumentation der individuellen Lernentwicklung aller Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen gesetzlich festgelegt.
An unserer Schule verwenden wir zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung unserer Schülerinnen und Schüler ein selbstentworfenes Kompetenzraster. Bei den Sprechtagen gehen wir diese Dokumentationen mit Ihnen gemeinsam, gerne auch mit Ihrem Kind, durch und besprechen mögliche weitere Lernschritte. So erhoffen wir uns, die Entwicklung Ihres Kindes individuell begleiten, gestalten und voranbringen zu können.
Leistungsbewertung
Um eine größtmögliche Transparenz in der Zusammensetzung der Notengebung zu erhalten und Sie bestmöglich mit in das Verfahren einzubeziehen haben wir die Zusammensetzung aller Zeugniszensuren unter Berücksichtigung der aktuellen curricularen Vorgaben neu bearbeitet. Nach und nach wird nun die Struktur aller Fächer hier auftauchen um Ihnen zu einem genauen Einblick in die Notengebung zu verhelfen.
Schulbuchausleihe
Die Erziehungsberechtigten haben gemäß Nieders. Schulgesetz die Schülerinnen und Schüler zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen. Bei dieser Verpflichtung können sie die Unterstützung der Schulen nach folgenden Grundsätzen in Anspruch nehmen:
- Alle öffentlichen Schulen bieten an, Lernmittel gegen Entgelt auszuleihen.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie die Lernmittel ausleihen oder kaufen wollen für jedes Schuljahr neu. Wer sich jedoch nicht rechtzeitig entscheidet und sich zum Leihverfahren verbindlich anmeldet und das Entgelt entrichtet, ist verpflichtet, die Lernmittel rechtzeitig selbst zu beschaffen.
- Das Entgelt wird vom Schulvorstand festgelegt. Es beträgt mindestens 33% des Ladenpreises und soll 40% nicht übersteigen.
- Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern sollen für jedes Kind nur 80% des von der Schule festgelegten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden. Darüber hinaus sollen soziale Verhältnisse berücksichtigt werden. Entsprechende Bescheide bzw. Schulbescheinigungen sind vorzulegen.
Unterricht an der Kurt-Klay-Schule
Der Unterricht ist an einer Schule der zentrale Aspekt des Schullebens. Wir bemühen uns stets, jeder Schülerin und jedem Schüler mit seinen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, immer auf Grundlage der aktuell geltenden Kerncurricula und Bildungsstandards. Es gibt an unserer Schule einige Besonderheiten, die wir nachstehend aufgeführt haben. So versuchen wir noch besser auf jedes Bedürfnis unserer Schülerinnen und Schüler einzugehen. Wenn Sie als Eltern Fragen haben oder über einzelne Bestandteile des Unterrichts genauer informiert werden möchten, freuen wir uns, wenn Sie uns als Lehrer direkt ansprechen. Auf den mindestens zweimal im Jahr stattfindenden Elternabenden geben wir jeweils einen Überblick über die Inhalte für das kommende Halbjahr mit den Schwerpunkten für die Hauptfächer. Sicherlich beantworten wir aber auch gerne Ihre speziellen Fragen in einem Gespräch. Vereinbaren Sie dazu einen Termin (gerne auch zu den Sprechzeiten).
RIK - SGV
Unsere Schule ist am regionalen Integrationskonzept beteiligt. Das bedeutet, dass uns pro Klasse zwei Unterrichtsstunden pro Woche (also für unsere Schule 16 Wochenstunden insgesamt) einer Förderschullehrkraft der Sehusaschule Seesen zur Verfügung stehen.
Diese Stunden werden zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in bestimmten Bereichen, aber auch zur punktuellen Förderung einzelner Kinder genutzt. Über den Einsatz entscheiden die Klassen- bzw. Fachlehrer gemeinsam mit der Kollegin aus der Förderschule, Frau Heidemann.