Infos
Formulare
Formular zum Antrag für den Besuch einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks
Sollte dies für Sie aus dringenden Gründen notwendig sein, setzen Sie sich gern für ein Beratungsgesrpäch mit uns in Verbindung.
Beurlaubungen
Eine Befreiung vom Unterricht muss schriftlich über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer bei der Schulleitung beantragt werden. Der Antrag muss eine konkrete Begründung enthalten und spätestens 2 Wochen vor dem beantragten Termin eingehen.
Die Schulleitung erteilt einen schriftlichen Bescheid.
Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen eine Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.
Wenn Ihr Kind krank ist
Am ersten Fehltag teilen Sie der Schule bitte in jedem Fall bis 8 Uhr das Fehlen Ihres Kindes mit (Telefon Schule oder stashcat Klassenlehrer).
Uns ist bewusst, dass es als berufstätiges Elternteil schwierig ist, wenn das Kind erkrankt ist und zu Hause bleiben muss. Bedenken Sie aber bitte, dass ein krankes Kind, auch nicht versuchsweise, in die Schule gehört. Es kann dort andere Menschen anstecken und wir haben keine Mögkichkeit, ein krankes Kind zu betreuen. Kranke Kinder gehören nicht in die Schule.