Die Erziehungsberechtigten haben gemäß Nieders. Schulgesetz die Schülerinnen und Schüler zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen. Bei dieser Verpflichtung können sie die Unterstützung der Schulen nach folgenden Grundsätzen in Anspruch nehmen:
- Alle öffentlichen Schulen bieten an, Lernmittel gegen Entgelt auszuleihen.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie die Lernmittel ausleihen oder kaufen wollen für jedes Schuljahr neu. Wer sich jedoch nicht rechtzeitig entscheidet und sich zum Leihverfahren verbindlich anmeldet und das Entgelt entrichtet, ist verpflichtet, die Lernmittel rechtzeitig selbst zu beschaffen.
- Das Entgelt wird vom Schulvorstand festgelegt. Es beträgt mindestens 33% des Ladenpreises und soll 40% nicht übersteigen.
- Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern sollen für jedes Kind nur 80% des von der Schule festgelegten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden. Darüber hinaus sollen soziale Verhältnisse berücksichtigt werden. Entsprechende Bescheide bzw. Schulbescheinigungen sind vorzulegen.