Verlässliche Grundschule in Lutter am Barenberge

Die Schulordnung soll dazu beitragen, einen reibungslosen und geordneten Ablauf des Schullebens zu ermöglichen. Die Schulordnung ist kein Verbotskatalog, sondern basiert auf der Mitverantwortung aller, die an unserem Schulleben beteiligt sind.

1. Vor Schulbeginn

2. Jede(r) Schüler/in hat das Recht auf Pausen

3. Jeder hat das Recht auf höfliche Behandlung und körperliche Unversehrtheit

4. Jeder hat das Recht auf Unversehrtheit des persönlichen Eigentums

5. Alle haben das Recht auf saubere Unterrichtsräume, intakte Lernmittel und ein ordentliches Schulgelände

6. Aufsichtspflicht der Lehrkräfte

7. Fernbleiben vom Unterricht

8. Jeder hat die Pflicht, die Schulordnung zu beachten.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres erörtern die KlassenlehrerInnen die Schulordnung mit ihren Schülerinnen und Schülern und dokumentieren dies im Klassenbuch.

Katharina Kurzawa

Schulleiterin

Diese Schulordnung wurde in der Gesamtkonferenz am 27. Februar 2003 beschlossen und im September 2013 angepasst.