Schullogo

Langelsheim

Verlässliche Grundschule in Lutter am Barenberge

Die Schulordnung soll dazu beitragen, einen reibungslosen und geordneten Ablauf des Schullebens zu ermöglichen. Die Schulordnung ist kein Verbotskatalog, sondern basiert auf der Mitverantwortung aller, die an unserem Schulleben beteiligt sind.

1. Vor Schulbeginn

  • Die Schule wird um 7.45 Uhr geöffnet. Die Schüler betreten die Schule vom Haupteingang Bahnhofstraße aus und begeben sich in ihre Klassen.
  • Auf jedem Flur gibt es eine aufsichtsführende Person deren Anordnungen Folge zu leisten ist.
  • In den Klassenräumen suchen die Schülerinnen und Schüler ihren Platz auf und unterlassen alles, was ihre MitschülerInnen belästigt oder gefährdet.
  • Kleidung, die während des Unterrichts nicht getragen wird, ist ordentlich am Garderobenhaken außerhalb der Klasse aufzuhängen.
  • In unserer Schule werden in den Klassen Hausschuhe getragen. Die Schuhe sind ordentlich in den dafür vorgesehenen Schuhbänken auf den Fluren zu verstauen.
  • Die Funktionsräume wie Turnhalle, Werkraum, Textilraum, Computerraum, Schulküche, Lesezimmer und Musikraum dürfen nur in Begleitung der Lehrkraft betreten werden.
  • Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem Klingelzeichen um 8.00 Uhr.
  • Nach Schulschluss verlassen alle SchülerInnen umgehend die Schulanlagen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf für den Schulweg kein Fahrrad benutzt werden.

2. Jede(r) Schüler/in hat das Recht auf Pausen

  • Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die SchülerInnen unverzüglich auf den Schulhof. Die Lehrkraft verlässt zuletzt den Klassenraum und schließt ab.
  • Das Laufen und Toben auf den Fluren und Treppen muss wegen Unfallgefahr unterbleiben.
  • Ebenso sind aus Sicherheitsgründen Spiele untersagt, die MitschülerInnen gefährden könnten. Welche Spiele als gefährlich angesehen werden, entscheidet die aufsichtsführende Lehrkraft. Das Werfen mit Steinen, Zapfen und Schneebällen ist grundsätzlich untersagt.
  • In jeder Pause beaufsichtigen zwei Lehrkräfte den oberen und unteren Pausenhof. Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  • SchülerInnen halten sich nicht unnötig lange in den Toilettenräumen auf und hinterlassen diese sauber.
  • Das selbstständige Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt.
  • Jeglicher Abfall gehört getrennt in die entsprechenden Müllbehälter.
  • Beim ersten Klingelzeichen stellen sich alle Schüler unverzüglich in den dafür gekennzeichneten Bereichen auf.
  • Ausgeliehene Pausenspiele werden vollständig wieder am Spielhäuschen abgegeben.
  • Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingelzeichen.
  • Bei schlechtem Wetter wird die Regenpause durch den Pausengong signalisiert. Die SchülerInnen begeben sich zu den bekannten Stationen. Die Aufsicht der Regenpause ist durch einen gesonderten Plan geregelt.

3. Jeder hat das Recht auf höfliche Behandlung und körperliche Unversehrtheit

  • Jede( r) Schüler (in) soll sich auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg, an der Bushaltestelle und im Schulbus so verhalten, dass sie/er sich und andere nicht gefährdet. Das Mitbringen von Waffen, Werkzeugen, Feuerwerkskörpern u.ä. ist nicht gestattet.
  • Gefährliche Gegenstände können SchülerInnen abgenommen werden und werden bei der Schulleitung bis zur Abholung durch die Eltern verwahrt.
  • Unfälle, die auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg passieren, sind umgehend im Sekretariat zu melden.
  • Die Erste-Hilfe-Station befindet sich im Hausmeisterzimmer.
  • Wir gehen freundlich miteinander um. Schüler sprechen mit ihren Lehrern und Mitarbeitern der Schule in einem angemessenen Ton.

4. Jeder hat das Recht auf Unversehrtheit des persönlichen Eigentums

  • Mit Sorgfalt und Achtung behandeln alle SchülerInnen ihr persönliches Eigentum, das ihrer Mitschüler, Lehrer und Mitarbeitern der Schule sowie das Schulinventar.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und in der „Fundgrube“ (rote Bank) im unteren Flur ausgestellt.

5. Alle haben das Recht auf saubere Unterrichtsräume, intakte Lernmittel und ein ordentliches Schulgelände

  • Jede( r ) Schüler/in ist verpflichtet, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Ordnung zu sorgen und die Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt, herumliegendes Papier und andere Gegenstände aufgesammelt und die Fenster geschlossen. Die/ der Lehrer/-in verlässt als letzter den Klassenraum.
  • Die Reparatur von vorsätzlich verursachten Beschädigungen erfolgt auf Kosten der Verantwortlichen. Schäden werden umgehend dem Hausmeister gemeldet.
  • Schulbücher, die im Rahmen der Lehrmittelfreiheit vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, müssen sofort nach Erhalt einen Einband erhalten.

6. Aufsichtspflicht der Lehrkräfte

  • Jede Lehrkraft ist rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts in der Schule. Für die Zeit der Anwesenheit ist jede Lehrkraft im Dienst und neben den eingeteilten Aufsichtspersonen zum Eingreifen verpflichtet, falls dies der Umstand erfordert.
  • Im Schulbus ist den Anordnungen des Busfahrers Folge zu leisten.

7. Fernbleiben vom Unterricht

  • Kann ein( e) Schüler/in wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, entschuldigen die Erziehungsberechtigten sie/ihn noch am selben Vormittag bis Unterrichtsbeginn (8.00Uhr) schriftlich, telefonisch, per stashcat oder E-mail.
  • Soll ein Schüler vom Unterricht beurlaubt werden, so beantragen die Erziehungsberechtigten dies schriftlich bei der/dem Klassenlehrer/in.
  • Für die Befreiung vom Sportunterricht ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

8. Jeder hat die Pflicht, die Schulordnung zu beachten.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres erörtern die KlassenlehrerInnen die Schulordnung mit ihren Schülerinnen und Schülern und dokumentieren dies im Klassenbuch.

Katharina Kurzawa

Schulleiterin

Diese Schulordnung wurde in der Gesamtkonferenz am 27. Februar 2003 beschlossen und im September 2013 angepasst.

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