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Die Aufgaben des Schulvorstandes werden laut Niedersächsischem Schulgesetz wie folgt festgelegt:
§ 38 a Aufgaben des Schulvorstandes
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten /.../ zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3 (Evaluation und Verbesserung).
(3) Der Schulvorstand entscheidet über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- /.../
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
- die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
- /.../
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
- /.../
- Grundsätze für
| a) |
die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen, |
| b) |
die Durchführung von Projektwochen, |
| c) |
die Werbung und das Sponsoring in der Schule und |
| d) |
die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3. |
(4) 1Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. 2Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
§ 38 b Zusammensetzung und Verfahren des Schulvorstandes
/.../
(2) 1Der Schulvorstand an Grundschulen besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten. 2Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten beträgt die Hälfte der Mitglieder nach Absatz 1 Satz 1.
(5) Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte nach Absatz 1 sind die Schulleiterin oder der Schulleiter und die übrigen durch die Gesamtkonferenz bestimmten Lehrkräfte oder pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(6) 1Es werden gewählt die Vertreterinnen und Vertreter
- der Erziehungsberechtigten vom Schulelternrat
- der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Gesamtkonferenz; dabei haben Stimmrecht nur die Mitglieder der Gesamtkonferenz nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis e.
2Für die Personen nach Satz 1 Nrn. 1 bis 3 sind auch Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu wählen. 3Die Vertreterinnen und Vertreter nach Satz 1 werden für ein Schuljahr oder für zwei Schuljahre gewählt.4§ 75 Abs. 2 bis 4 und § 91 gelten entsprechend.
(7) 1Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. 2Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.
(8) Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen.
(9) § 38 gilt entsprechend.
§ 38 c Beteiligung des Schulträgers
(1) 1Der Schulträger wird zu allen Sitzungen des Schulvorstandes eingeladen. 2Er erhält alle Sitzungsunterlagen. 3Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers kann an allen Sitzungen des Schulvorstandes mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. 4Sie oder er nimmt nicht an den Abstimmungen teil.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulträger über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
(3) Die übrigen Rechte des Schulträgers bleiben unberührt.
7. Sitzung des Schulvorstandes am 21.10.2009
Im September 2009 fanden die Wahlen für die neuen Mitglieder des Schulvorstandes bei Lehrern und Eltern statt:
Mitglieder der Lehrer: Eva Gerowitt (Schulleitung) (Stellv. Jens Herbeck) Christel Kocea (Stellv. Christa Wilgeroth) Jochen Kynast (Stellv. Manfred Kraatz) Elke Sock (Stellv. Silke Melchert)
Mitglieder der Eltern: Jens Laudi (Stellv. Sandra Süßemilch) Anja Engelke (Stellv. Alexa von Wallmoden) Klaus-Dirk Schumann (Stellv. Kathrin Lippert) Andreas Köppelmann (Stellv. Martin Boos)
- Steuergruppe
- Ganztagsschule - Vorgehen
- Schulprogramm
- Unterrichtsversorgung
6. Sitzung des Schulvorstandes am 06.05.2009
- Vorschau 2009/10: 2 Klassen Vorschau 2010/11 25 Schulkinder
- Abschaffung der Vollen Halbtagsschule seitens des Landes
- Budget
- Arbeit im Schülerparlament/ Bedeutung/ Maßnahmen
- Kassenprüfungen Leihbuchkonto/ neue Leihpreise Kl. 1: 4€, Kl2: 14€, Kl3+4: 18,50€
- Genehmigung Klassenfahrt 4b: 14-18.09.09
- Terminbesprechungen
- SEIS- Sachstandsfeststellung der Maßnahmenblöcke (Förderung, gesunde Ernährung, Kommunikation, Schülerparlament..)
- Bericht aus der Steuergruppe
5. Sitzung des Schulvorstandes am 11.02.2009
- Arbeitsstand aus der Steuergruppe (Maßnahmeneinleitung, Durchführung, Überwachung der Schulqualität)
- Projektvorstellungen (Sponsorenlauf,.:)
- Genehmigung Klassenfahrt Kl. 2 Jugendwaldheim 27-29.04.09
- Unterrichtsversorgung
- Projekt Brückenjahr wurde erneut beantragt
4. Sitzung des Schulvorstandes am 08.10.2008
- Ergebnisvorstellung SEIS-Umfrage
- Deregulierung von Erlassen
- Beschluss Mitglieder der Steuergruppe
- Beschluss Veranstaltungen + Klassenfahrten
- Informationsaustausch Hausaufgabenbetreuung
- Feststellung Unterrichtsversorgung
- Status Projekt Faustlos
- Bekanntgabe der Stichtage für die Einschulungen der Folgejahre
3. Sitzung des Schulvorstandes am 19.05.2008
- Beschluss über die Leihgebühren
- Beschluss Fitnesstest
- Beschluss VELS, Inhalte Schultagebuch 1HJ 2008/9
- Beschluss Veranstaltungen + Klassenfahrten
2. Sitzung des Schulvorstandes am 13.02.2008
- SEIS-Umfrage Klasse 3
- Hausaufgabenbetreuung
- Schultagebucheinführung
- Schulprogramm
- Unterrichtsversorgung
- Förderturnen
- VELS: Vereinbarung Eltern, Lehrer, Schüler
1. Sitzung des Schulvorstandes am 08.11.2007
Am 8.11.2007 fand die erste Schulvorstandssitzung mit Nennung der Mitglieder und Stellvertreter statt:
Lehrer
Fr. Gerowitt (Schulleitung) Hr. Herbeck (Stellv: Hr. Kynast) Fr. Wilgeroth (Stellv:Fr. Zingler) Fr. Sock (Stellv: Fr. Melchert)
Elternvertreter: Jens Laudi (Stellv. Silvia Mahnkopp) Carmen Schlechtweg (Stellv: Annette Mischnik) Stefan Wolf (Stellv: Kathrin Lippert) Thomas Henze (Stellv: Kareen Sikora)
Weiter Themen:
- Beschluss der Geschäftsordnung
- Eintritt in die Bildungsregion Braunschweig zur Selbstevaluierung/ Qualitätssicherung
- Schulprogramm, Schulvertrag, Schülerparlament, Schulchor, Bücherbär, Mathematikum, Termine
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